R22 Kältemittel Ausstieg
Warum und wann muss auf R22 verzichtet werden?
Die EU-Verordnung 2037/2000 schreibt vor, dass bestehende Kälte- und Klimaanlagen nur noch bis maximal 31.12.2009 mit H-FCKW-Neuware wie R22 nachgefüllt werden dürfen. Ab dann ist nur noch das Befüllen mit aufbereiteter Recyclingware zulässig (bis 31.12.2014). Ab 2015 gilt ein generelles Verbot für die Befüllung mit H-FCKW.
Betrieb der R22-Anlage
Die Kälteanlage wird ab 01.01.2010 wie bisher mit R22 betrieben, jedoch darf ab dann bis zum 31.12.2014 nur Recycling-Kältemittel nachgefüllt werden.
Umrüstung auf anderes Kältemittel
Die Umrüstung der Anlage auf ein anderes Kältemittel kann in der Regel parallel zum Betrieb erfolgen. Das spart Zeit und Kosten.
Zur Beachtung: Durch die Umstellung auf ein FKW-Kältemittel gilt für die Anlage fortan die EU-Verordnung 842/2006, welche eine regelmäßige Dichtheitskontrolle vorschreibt.
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Vorteile: Innovative Anlagentechnik mit reduzierter Kältemittelmenge bei gleicher Kälteleistung und moderner Regelungstechnik, energiesparende Steuerung, Integration von Gebäudeleittechnik (GLT) möglich.
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