AGB

AGB der Kälte-Klima-Elektro-Wärme Neumann GmbH

1. Der Vertragspartner erklärt sich mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprechen wird.

2. Die in Frage kommenden Preise sind in unseren Angeboten und in den Preislisten bzw. in der Verkaufskorrespondenz angegeben. Vorbereitungs‑, Reise‑ und Wartezeiten werden als Arbeitszeit gerechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so trägt der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und zusätzlich erforderlichen Reisen.
Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntags‑bzw. Feiertagsarbeit werden die vereinbarten Zuschläge bezahlt. Sind Zuschläge nicht vereinbart, so gelten als vereinbart für Überstunden die ersten beiden Überstunden mit je + 25% die nachfolgenden mit + 50 % Sonnabends: die ersten 2 Arbeitsstunden mit +25 % alle weiteren Arbeitsstunden mit + 50 % Sonntagsarbeiten mit 75 % und gesetzliche Feiertagsarbeitsstunden mit 150 % Pauschalpreise schließen diese Zuschläge nicht ein. Sie werden stets zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn im Einzelfalle Arbeiten durchgeführt werden, ohne daß vorher Einvernehmen über die Preise erzielt worden ist, so gelten die von uns berechneten Preise als vereinbart.

3.Lieferzusagen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sollten sich Lieferfristen verzögern, so ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art und Verzugsstrafen geltend zu machen.

4.Die gesamten Fracht‑, Verpackungs‑ und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls nicht im Einzelfalle etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit dem Versand, spätestens aber mit dem Einbau auf den Besteller über, und zwar auch bei Teillieferungen.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Dem Lieferer steht es frei, das Transportrisiko auf Kosten des Bestellers zu sichern. Beanstandungen und Mängelrügen jeder Art müssen unverzüglich, nach Empfang der Ware, schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.
Nach Ablauf vorstehender Fristen oder bei mündlicher Mängelrüge entfällt die Mängelhaftung, eine von uns einzubauende Anlage ist abgenommen, wenn sie in Betrieb genommen und in einer Frist von 3 Tagen ab Inbetriebnahme eine schriftliche Mängelrüge nicht eingegangen ist.
Auf die Funktionsfähigkeit einer Anlage geben wir 1 Jahr Garantie.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Tage der Abnahme. Wenn sich innerhalb dieser Garantiefrist in der Funktion der Anlage Störungen herausstellen oder Beschädigungen auftreten, die nachweisbar nicht von außen kommen, sondern in der Funktion der Anlage ihren Grund haben, werden wir diese Mängel kostenlos beseitigen.
Gewähr für das gelieferte Material leisten wir in der Weise, in der wir Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Lieferanten haben.
Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unrichtige Bedienung, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Käufers oder von dritter Seite sowie höhere Gewalt entstehen für die Garantieverpflichtung ist außerdem, daß die Wartung entsprechend der Bedienanleitung durchgeführt worden ist.

5. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so erlischt unsere Haftung.
Die Haftung auf Schadenersatz für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Lieferers. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Waren oder Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsvorgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Ausdrücklich ist ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart.

6. Rechnungen sind zahlbar nach Empfang der Aufstellung rein netto Kasse unabhängig vom Recht der Mängelrüge. Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen irgend welcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat gerechnet, ohne daß einer Inverzugssetzung bedarf. Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber gegeben werden, gelten erst nach Einlösung der Zahlung.
Werden Wechsel entgegengenommen, so hat der Besteller diese ordnungsgemäß zu versteuern.
Vom Fälligkeitstag der Rechnung bis zur Fälligkeit des Wechsels werden Diskontsätze in Rechnung gestellt.
Der Besteller ist verpflichtet, bei größeren Aufträgen angemessene Akontozahlungen zu leisten.
Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Lieferer berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zur Erfüllung seiner Ansprüche wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurücknehmen. Bei Fortnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Rücktritt hat der Besteller dem Lieferer für die Benutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Der Vertrag bleibt auch bei Rechtsunwirksamkeit einzelner Punkte mit allen anderen Punkten rechtsgültig.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung unmittelbar oder mittelbar (einschließlich Montagen, Reparaturen, und der gleichen) ist das Amtsgericht Magdeburg oder Landgericht Sachsen Anhalt nach Wahl des Lieferers ohne Rücksicht auf den Wort des Streitgegenstandes.

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Magdeburg.

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