Dichtheitsprüfung

Dichtheitskontrollen

- ab 5 und unter 50 t alle 12 Monate (mit Leckageerkennungssystem alle 24 Monate)

- ab 50 unter 500 t alle 6 Monate (mit Leckageerkennungssystem alle 12 Monate)

- ab 500 t alle 3 Monate (mit Leckageerkennungssystem alle 6 Monate)

Die Kontrollen werden durch unsere zertifizierten Monteure durchgeführt.

Bei hermetisch geschlossenen Kälteanlagen, welche als solche gekennzeichnet sind, ist die Dichtheitskontrolle erst ab einer Füllmenge von 10 t CO2-Äquivalent gefordert.

Bei Kälteanlagen, die weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten (hermetisch geschlossene Kälteanlagen mit weniger als 6 kg), deren CO2-Äquivalent aber 5 t (hermetisch geschlossene Kälteanlagen 10 t) erreicht, gilt eine Übergangsfrist für die Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dezember 2016. Sie müssen erst ab dem Jahr 2017 geprüft werden.

GWP (Global warming potential)

siehe auch Infoblatt 02/2015

Neue Fristen für die Dichtheitskontrollen an Kälteanlagen.

Am 1. Januar 2015 tritt die neue Verordnung (EU) 517/2014 in Kraft. Hierbei richtet sich die Dichtheitskontrolle nicht mehr nach der Füllmenge, sondern nach dem CO2-Äquivalent der Anlage.

Das Füllgewicht wird mit dem jeweiligen GWP-Wert des Kältemittels der Anlage multipliziert.

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